Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
01. Geltungsbereich
02. Anbieterkennzeichnung
03. Widerrufsrecht
04. Nutzungsvereinbarung
05. Freischaltung Exposé
06. Ablösefähige Werte
07. Wohnungsbesichtigung
08. Auktion
09. Wohnungsmietvertrag
10. Ablösevereinbarung
11. Provision
12. Zahlungsmodalitäten
13. Datenschutz
14. Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung
15. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
16. Sanktionen, Kündigung
17. Allgemeine Grundsätze
18. Schlussbestimmungen
02. Anbieterkennzeichnung
03. Widerrufsrecht
04. Nutzungsvereinbarung
05. Freischaltung Exposé
06. Ablösefähige Werte
07. Wohnungsbesichtigung
08. Auktion
09. Wohnungsmietvertrag
10. Ablösevereinbarung
11. Provision
12. Zahlungsmodalitäten
13. Datenschutz
14. Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung
15. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
16. Sanktionen, Kündigung
17. Allgemeine Grundsätze
18. Schlussbestimmungen
01. Geltungsbereich
Yoom ist eine Plattform zur Vermittlung zwischen einem zur Wohnungsaufgabe entschlossenem Mieter (im Folgenden „Vormieter“) und einem
zur Anmietung der Wohnung des Vormieters entschlossenen Mieter (im Folgenden „Nachmieter“ oder „Bieter“) über die Ablöse von Inventar,
Einrichtungen und Umzugskosten des Vormieters sowie die anteilige Miete für einen Rumpfmonat (im Folgenden „Ablösevereinbarung“).
Die Ablösevereinbarung ist aufschiebend bedingt durch den Abschluss eines Wohnungsmietvertrages zwischen dem Vermieter des Vormieters
(im Folgenden „Vermieter“) und dem Nachmieter. Die Einzelheiten der Nutzung des Internetangebotes von Yoom sowie der vermittelten
Ablösevereinbarung und des vermittelten Wohnungsmietvertrages werden durch die nachfolgenden AGB geregelt.
02. Anbieterkennzeichnung
Betreiber der Website www.Yoom.de und Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung ist die Yoom GmbH, (im Folgenden „Yoom“ genannt), eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der HRB 106966.
Die Anschrift von Yoom lautet: Klein Fontenay 1, D-20354 Hamburg
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Malte Niebuhr.
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Malte Niebuhr.
03. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Yoom GmbH
Klein Fontenay 1
20354 Hamburg
Fax: 040 – 1802497-99
E-Mail:
.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Veröffentlichung eines Exposés oder durch Abgabe eines Gebotes).
Yoom GmbH
Klein Fontenay 1
20354 Hamburg
Fax: 040 – 1802497-99
E-Mail:
.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Veröffentlichung eines Exposés oder durch Abgabe eines Gebotes).
04. Nutzungsvereinbarung
Mit Ihrer Registrierung geben Sie gegenüber Yoom ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Yoom-Website
(im Folgenden "Nutzungsvereinbarung") ab. Nachdem Sie Ihre Nutzerdaten in dem Formular unter
https://www.yoom.de/register eingegeben und mit Klick auf den Button „Jetzt Registrieren“ an uns versandt haben,
schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Nutzerdaten bei uns bestätigt.
Sofern Sie die E-Mail-Adresse bestätigen und wir Ihrer Registrierung nicht unverzüglich widersprechen bzw.
wir Ihre Nutzerdaten in unsere Datenbank aufnehmen, haben wir Ihr Angebot angenommen und ist die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Die Nutzung der Yoom-Website setzt die Registrierung unter Zustimmung zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung voraus.
Yoom ist berechtigt, die Nutzung der Yoom-Website oder einzelner Funktionen der Yoom-Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen
und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, wie z.B. Prüfung der Registrierungsdaten, Vorlage von
Zustimmungserklärungen etc. Die Nutzerregistrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
Die Anmeldung ist nur natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Minderjährige dürfen sich nicht bei
Yoom anmelden. Eine gewerbliche Nutzung der Dienste der Yoom Website ist unzulässig. Die von Yoom bei der Registrierung abgefragten Daten
sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, Yoom umgehend
die korrigierten Angaben mitzuteilen. Eine Nutzerregistrierung ist nicht übertragbar.
05. Freischaltung Exposé
Der Vormieter hat die Möglichkeit, ein Exposé unter Angabe der Objektdaten, der von ihm zur Ablöse angebotenen Werte
(Inventarstücke, Einrichtungen, Umzugskosten, anteilige Miete für Rumpfmonat) und der weiteren für das Inserat geforderten
Angaben zu veröffentlichen. Der Vormieter kann einen Mindestablösebetrag und die Dauer der Auktion festlegen. Mit der Veröffentlichung
des Exposés gibt der Vormieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Ablösevereinbarung über die eingestellten ablösefähigen Werte,
auf Abschluss eines Untermietvertrages mit einem Nachmieter (sofern Ablöse für einen Rumpfmonat gefordert wird) und auf Abschluss einer
Mietaufhebungsvereinbarung mit seinem Vermieter ab. An dieses Angebot ist der Vormieter fünf Werktage ab Beendigung der Auktion gebunden.
Die Höhe des Ablösebetrages richtet sich nach den im Rahmen der Auktion abgegebenen Geboten und ist abhängig davon, mit welchem Nachmieter
der Vermieter einen Wohnungsmietvertrag abschließt. Die Veröffentlichung des Exposés erfolgt mit dem Klick auf den Button „Exposé veröffentlichen“.
Der Vormieter hat vor Einstellung seines Exposés die Zustimmung des Vermieters zur Vermittlung durch Yoom einzuholen. Solange der Vormieter an sein
Angebot auf Ablöse der eingestellten Werte gebunden ist, darf er weder die eingestellten Ablösewerte noch die Weitervermietung seiner Wohnung auf
anderem Wege anbieten. Die an Yoom übermittelten Objektdaten und Angaben zu den ablösefähigen Werten sind sorgfältig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Das vom Vormieter erstellte Exposé wird über die Yoom-Website interessierten Nachmietern zur Verfügung gestellt. Yoom ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, Angaben des vom Vormieter eingestellten Exposés teilweise zusätzlich über kooperierende Immobilienbörsen – ohne Kosten
für den Vormieter - zu verbreiten.
06. Ablösefähige Werte
Ablösefähige Werte sind (i) Inventarstücke und Einrichtungen, (ii) Umzugskosten, (iii) anteilige Miete für einen Rumpfmonat. Der Vormieter ist
verpflichtet, den Gebrauchswert der Inventarstücke und Einrichtungen anzugeben. Der Vormieter versichert, dass er Alleineigentümer der Inventarstücke
und fähig ist, dem Nachmieter das Eigentum an dem Inventar und das Recht an den Einrichtungen frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
Der Vormieter verzichtet hinsichtlich der eingestellten Positionen auf etwaige Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Vermieter.
Hinsichtlich der Umzugskosten ist der Vormieter verpflichtet, ausschließlich nachweisbare Umzugskosten anzugeben. Die vom Vormieter an Yoom
zu zahlende Provision ist nicht ablösefähig. Der maximal erzielbare Ablösebetrag ist durch den Wert und die Nachweisbarkeit der ablösefähigen
Werte gemäß dem Wohnungsvermittlungsgesetz begrenzt. Preisangaben verstehen sich als Endpreise einschließlich evtl. anfallender Umsatzsteuer.
07. Wohnungsbesichtigung
Der Vormieter ist verpflichtet, mindestens einen Wohnungsbesichtigungstermin für die von Yoom zur Wohnungsbesichtigung zugelassenen
Nachmieter durchzuführen. Der Vormieter wird im Rahmen der Wohnungsbesichtigung Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme des zu vermittelnden
Inventars und der Einrichtungen geben.
08. Auktion
Mit der Teilnahme an der Auktion hat der Nachmieter die Möglichkeit, ein Gebot auf die zur Ablöse gestellten Werte abzugeben.
Voraussetzung zur Zulassung zur Auktion ist insbesondere, dass der Nachmieter die von Yoom geforderten Informationen beibringt,
an einer Besichtigung teilgenommen hat und vom Vormieter zur Auktion zugelassen wurde. Der Vormieter ist in seiner Entscheidung,
einen Bieter nicht zur Auktion zuzulassen, frei. Der Bieter kann nur auf den Gesamtbetrag für die ablösefähigen Werte bieten,
nicht auf einzelne ablösefähige Werte. Mit Abgabe des Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches Angebot auf Annahme der Ablösevereinbarung
und ggf. eines Untermietvertrages mit dem Vormieter bis zum Ende eines Rumpfmonats ab, sofern die anteilige Miete für einen Rumpfmonat
ablösefähiger Wert ist. Dieses Angebot ist aufschiebend bedingt durch den Abschluss eines Wohnungsmietvertrages mit dem Vermieter.
Mit der Abgabe des Gebotes gibt der Bieter des Weiteren ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Wohnungsmietvertrages mit dem Vermieter ab.
An die vorgenannten Angebote ist der Bieter fünf Werktage ab Beendigung der Auktion gebunden. Der Bieter gibt ein Gebot ab, indem er den zu
bietenden Betrag bei der Gebotserfassung eingibt und durch Klick auf den Button „Bieten“ das Gebot sendet und die Gebotshöhe im erscheinenden
Dialogfeld durch Klick auf den Button „Gebot bestätigen“ bestätigt. Ein einmal abgegebenes Gebot entfällt nicht, wenn später ein höheres Gebot
eines anderen Nutzers abgegeben wird. Ein Gebot erlischt automatisch, sobald der Bietende über die Plattform von Yoom bei einem anderen Objekt
mit seinem dortigen Gebot zum Zuge gekommen ist. Maßgeblich ist der Moment, in dem der Vermieter des anderen Objektes auf „Annehmen“ für den
betreffenden Bieter drückt. In diesem Moment wird der Bieter für das andere Objekt aus der Bieterliste automatisch gelöscht. Yoom wird dem
Vermieter bzw. Hausverwalter die vollständigen Bewerbungsunterlagen von mindestens drei Bietern zugänglich machen, sofern die entsprechende
Bieteranzahl erreicht wird. Die Reihenfolge der Bieter, die Yoom dem Vermieter vorstellt, richtet sich nach der Höhe des Gebotes und hilfsweise
der zeitlichen frühesten Gebotsabgabe. Der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei, Bieter abzulehnen. Nutzer dürfen den Verlauf einer Auktion
nicht manipulieren.
09. Wohnungsmietvertrag
Der Wohnungsmietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter zustande. Yoom ist nicht Vertragspartei des Wohnungsmietvertrages.
Der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei, Bieter abzulehnen, deren Bewerbungsunterlagen ihm von Yoom zugänglich gemacht wurden.
Der Wohnungsmietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter und der Nachmieter einen schriftlichen Wohnungsmietvertrag abschließen.
10. Ablösevereinbarung
Die Ablösevereinbarung kommt zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter zustande, mit dem der Vermieter einen Wohnungsmietvertrag abschließt.
Die Höhe des Ablösebetrages bestimmt sich nach dem im Rahmen der Auktion abgegebenen höchsten Gebot, dass von dem Nachmieter, mit dem der
Vermieter einen Wohnungsmietvertrag schließt, abgegeben wurde. Der Ablösebetrag ist vom Nachmieter an den Vormieter zu zahlen.
Die Zahlungsmodalitäten richten nach Ziffer 12. Die Ablösevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter ist in dem Moment geschlossen,
in dem der Wohnungsmietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Nachmieter abgeschlossen wird. Die Ablösevereinbarung kommt
ausschließlich zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter zustande. Yoom ist nur Vermittler, aber nicht Vertragspartei der
Ablösevereinbarung.
11. Provision
Kommt es über die Yoom-Website zum Abschluss einer Ablösevereinbarung, fällt zugunsten von Yoom eine Provision in Höhe von
10% des Ablösebetrages der Ablösevereinbarung gemäß Ziffer 10. an. Die Provision ist vom Vormieter an Yoom zu zahlen und ist
mit Abschluss der Ablösevereinbarung fällig. Änderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der Yoom-Website mitgeteilt.
Nutzern ist es verboten, die Provisionsstruktur von Yoom zu umgehen.
12. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des vom Nachmieter an den Vormieter zu zahlenden Ablösebetrages und der vom Vormieter an Yoom zu zahlenden Provision kann
über die von Yoom angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden, das heißt per Lastschrifteinzug oder auf Rechnung. Bei Zahlung auf Rechnung
wird der Rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung, Entgegennahme der Zahlungen und Verrechnung von Ablösebetrag
und Provision sowie ggf. die Beitreibung der Forderung erfolgt durch den von Yoom eingesetzten Zahlungsabwicklungsdienstleister,
die D&A Debt & Asset Management GmbH, Kiel, auf Grundlage von deren AGB.
Der Vormieter beauftragt und bevollmächtigt die D&A Debt & Asset Management GmbH, den Ablösebetrag in seinem Namen gegenüber dem
Nachmieter in Rechnung zu stellen, einzuziehen und ggf. außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.
Der Vormieter wird auf Anforderung dem von D&A beauftragten Rechtsanwalt eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Die Vergütung richtet sich nach §3 der AGB der D&A. Sie wird dem Nachmieter als Verzugsschaden in Rechnung gestellt,
so dass für den Vormieter im Erfolgsfalle keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die D&A Debt & Asset Management GmbH ist berechtigt,
die Provisionsforderung von Yoom gegen den Vormieter von dem vom Nachmieter einzuziehenden Ablösebetrag abzuziehen und an Yoom auszuzahlen.
13. Datenschutz
Zur Durchführung und Abwicklung des Nutzungsverhältnisses und der Vermittlung und Abwicklung der Ablösevereinbarung und des Wohnungsmietvertrages
ist es erforderlich, persönliche Daten der Nutzer zu speichern und zu verarbeiten. Im Zusammenhang mit der Durchführung des
Wohnungsbesichtigungstermins, der Auktion, der Mieterauswahl durch den Vermieter bzw. Hausverwalter und der Abwicklung der
Ablösevereinbarung und des Wohnungsmietvertrages werden bestimmte Kontakt- und Bewerbungsinformationen des Nachmieters an den
Vormieter und den Vermieter bzw. Hausverwalter bzw. des Vormieters an den Nachmieter weitergegeben. Darüber hinaus werden zum
Zwecke der Zahlungsabwicklung und Forderungsbeitreibung die persönlichen Daten des Vor- und Nachmieters an die D&A Debt und
Asset Management GmbH und den von ihr beauftragten Rechtsanwalt weitergeben. Yoom gewährleistet den vertraulichen Umgang mit
diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie der Datenschutzerklärung.
Über die vorgenannten Zwecke hinaus verwendet Yoom die überlassenen Daten für eigene Werbezwecke, wenn Sie den kostenlosen
Newsletter von Yoom abonniert haben. Sie können jederzeit der weiteren Verwendung Ihrer Daten für diesen Zweck durch Mitteilung
per E-Mail an
oder auf dem Postweg an: Yoom, Klein Fontenay 1, 20354 Hamburg, widersprechen. Nutzer dürfen Adressen,
Kontaktdaten und E-Mail-Adressen sowie sonstige Informationen über andere Nutzer, die sie durch die Nutzung von Yoom erhalten haben,
für keine anderen Zwecke als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation nutzen und müssen sie nach Abschluss des Mietvertrages
unverzüglich löschen. Jede Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
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14. Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung
Die Inhalte der bei Yoom eingestellten Beiträge (insbesondere Exposé, Einträge bei „Fragen und Antworten“, Kommentare)
werden ausschließlich von den jeweiligen Nutzern erstellt. Es handelt sich damit für Yoom um fremde Inhalte.
Für diese Inhalte ist ausschließlich der Nutzer, der die jeweiligen Inhalte erstellt hat, gegenüber Yoom und
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15. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
Yoom steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Ablösevereinbarung und des in diesem Zusammenhang vermittelten
Wohnungsmietvertrages ein. Yoom haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung der vermittelten Verträge. Sämtliche sich aus der
Ablösevereinbarung ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter,
sämtliche sich aus dem Wohnungsmietvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Nachmieter
und dem Vermieter. Eine Überprüfung der bei der Registrierung hinterlegten Daten durch Yoom ist nur begrenzt möglich. Es ist daher nicht ausgeschlossen,
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Interessen der Nutzer, wie z.B. durch Vorabinformation. Yoom haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schuldnerverzug oder um von Yoom zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
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der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender
Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Yoom ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schäden begrenzt.
16. Sanktionen, Kündigung
Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die vorliegenden AGB verletzt, ein
sonstiges besonderes Interesse zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt,
ist Yoom berechtigt: Angebote, Gebote und Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, die Nutzung der Yoom-Website zu beschränken oder
Nutzer vorläufig oder endgültig zu sperren. Yoom kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der Yoom- Website unter anderem dann
ausschließen, wenn er falsche Kontaktdaten angeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse oder Leistungen von
Yoom missbraucht. Wurde ein Nutzer endgültig gesperrt, darf dieser die Yoom-Website nicht mehr nutzen und sich nicht erneut registrieren.
17. Allgemeine Grundsätze
Es ist verboten, Ablösewerte, deren Angebot, Verkauf, Erwerb, Übertragung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die
guten Sitten verstoßen, auf Yoom anzubieten. Es ist verboten, auf der Yoom-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche
Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Yoom-Website die
geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote, Gebote und
Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, auf der Yoom-Website einsehbare
und von Yoom gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von Yoom
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kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
18. Schlussbestimmungen
Werktag im Sinne dieser AGB sind die Wochentage von Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage und dem
24. und 31. Dezember. Yoom ist berechtigt, sich anderer Unternehmen zum Zwecke der Vertragserfüllung zu bedienen.
Yoom behält sich vor, diese AGB von Yoom jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen
werden den Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Die Funktionen der Yoom-Website
stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Vertragssprache ist deutsch. Sofern eine Bestimmung dieser AGB
unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
